Bildungsscheck 2.0
Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €) unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheids beantragt werden. Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
Weiterbildungen in diesem Sinne sind Angebote, die der beruflichen Kompetenzentwicklung der Person dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.
Die Beantragung des Bildungsscheck 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden:
https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
Der Bildungsscheck 2.0 wird ohne Beratung ausgegeben. Optional gibt es ein Servicetelefon der G.I.B. und eine E-Mailadresse. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere im „Handling“ des Antragsportals benötigen oder bei denen es sich um einen besonders komplexen Fall im Hinblick auf die Förderfähigkeit handelt.
Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr
Informationsblatt als PDF: hier klicken


