Hinweis Corona

Nach der aktuellen CoronaSchutzVO NRW besteht ab dem 3. April 2022 keine Maskenpflicht, keine Nachweispflicht und keine Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabständen mehr.
Wir empfehlen jedoch, in VHS-Gebäuden weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank.