Die zweite Miete? Betriebskostenabrechnungen, Steuerbescheinigung
Grundsätzlich müssen Mietende neben ihrer Miete keine Betriebskosten zahlen. Wie Vermietende dennoch Betriebskosten auf Mietende umlegen können und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Seminar aufgezeigt. Mietende erfahren, wie sie eine Betriebskostenabrechnung auf ihre Richtigkeit überprüfen können. Was kann man tun, wenn keine Betriebskostenabrechnung erfolgt? Wie geht man gegen eine falsche Abrechnung vor? Gibt es ein Recht auf Belegeinsicht? Was bedeutet das Gebot der Wirtschaftlichkeit? Wann sind Ansprüche verjährt? Die Regelung über den Ausweis bzw. die Ausstellung der Steuerbescheinigung (über z. B. haushaltsnahe Handwerkerleistungen) und die Heizkostenverordnung werden ausführlich thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten zur Vertiefung eine Broschüre mit den wichtigsten
Informationen, Mustern und Berechnungsbeispielen. Eine Ermäßigung ist nicht möglich.
| Kursnummer | 262-1804 |
| Beginn | Sa., 21.11.2026, um 10:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Villa Post, Wehringhauser Str. 38 |
| Kursleitung |
Lars Wörmann
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| Entgelt | 19,00 € |
Kurstermine 1
| Nummer | Datum | Ort |
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| 1 | Samstag • 21.11.2026 • 10:00 - 13:15 Uhr | O.5 |