Buchführungspflicht für Startups und bereits gegründete Unternehmen Tipps online
Anmeldung möglich
Kursnr. | 231-4124VC |
Beginn | Mi., 03.05.2023, 18:00 - 21:00 Uhr |
Dauer | 3x |
Kursort | Onlinekurs |
Gebühr | 60,00 € |
Kursbeschreibung
Kleingewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler:innen sind, unabhängig von der Höhe der Besteuerungsgrundlage, nicht buchführungspflichtig. Ziel dieses Kurses ist es, die vorgenannten Begriffe zu (er)klären und zu prüfen, ob eseine Buchführungspflicht für Unternehmensgründer:innen (Startups) und Gewerbetreibende gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie ohne Belege und Aufzeichnungen auskommen. Da dem Finanzamt die Betriebseinnahmen nicht nur erläutert, sondern auch alle betrieblich veranlassten Betriebsausgaben nachgewiesen werden müssen, ist eine Belegsammlung für alle Ausgaben mit genauer Bezeichnung der Art der Aufwendung und weiterer Angaben notwendig. Weitere Themen sind: Bestandteile einer Rechnung, Aufbewahrungsfristen, Best Practice zu Ablagemöglichkeiten und die Erläuterung, wann ein Beleg gebucht werden muss und wann nicht. Die gruppenweise Zusammenfassung aller Betriebseinnahmen und -ausgaben stellt die gesetzlich vorgeschriebene Ergebnisrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder § 19 Abs. 1 UStG dar. Die verschiedenen Formen der Buchhaltung – einschließlich Doppelter Buchführung – werden
vom Fachdozenten gegenübergestellt und von Ihnen geübt. Um an dem Online-Angebot teilzunehmen, benötigen Sie einen PC, einen Laptop oder ein Tablet mit Mikrofon und Sound-Ausgabe sowie eine Internet- Anbindung. Sie erhalten nach der Anmeldung den Zugangs-Code zum Kurs in der vhs.cloud. Eine Ermäßigung ist nicht möglich. Bitte anmelden bis Mittwoch, 03.05.2023, 13 Uhr.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
03.05.2023
Uhrzeit
18:00 - 21:00 Uhr
Ort
Datum
10.05.2023
Uhrzeit
18:00 - 21:00 Uhr
Ort
Datum
17.05.2023
Uhrzeit
18:00 - 21:00 Uhr
Ort